Leider ist in den meisten Naturschutzgebieten das Angeln erlaubt. Durch den Angelsport geht eine erhebliche Gefährdung des Schutzziels für Naturschutzgebiete aus.
Wissenschaftliche Untersuchungen z.B. an einem Stausee in Bayern ( Prof. Dr. Josef Reichholf ) belegen eindeutig den negativen Zusammenhang zwischen dem Bruterfolg der Wasservögel und der Verteilung der Angelstandplätze im Uferbereich.
Vier Fünftel der vorhandenen Kapazitäten für das Brüten von Wasservögeln werden erst gar nicht genutzt, wenn in der Brutzeit zwei oder mehr Angler pro Kilometer Ufer regelmäßig vorhanden sind ( Reichholf ).
Angler stellen eine Beeinträchtigung des Brutbestandes der im Uferbereich brütenden Vögel dar. Die brütenden Vögel verlassen bei Störung ihr Gelege und kehren nicht oder verzögert zurück. Dadurch können die Eier je nach Witterungslage auskühlen oder überhitzen und die Embryonen absterben.
Ungeschützte Gelege oder Jungvögel können von Beutegreifern aufgefressen werden.
Durch abgerissene Angelutensilien die an Sträuchern, Bäumen und im Uferbereich fahrlässig von Anglern hinterlassen werden, sind Wasservögel massiv gefährdet. Die Tiere verheddern sich oft lebensbedrohlich in den Schnüren, schlucken Angelhaken und verhungern, oder werden durch einschneiden der Angelleinen zu Krüppeln gemacht.
Ohne menschliche Hilfe kann sich ein Wasservogel nur äusserst selten alleine von Angelutensilien befreien. Viele Tiere sterben elend und unentdeckt an den Folgen der Verletzungen über Angelunrat.
So sind z.B. auch Bleikugeln die zur Beschwerung beim Angeln dienen, für die Wasservögel tödlich. Von den Tieren aufgegründelt führen die bleihaltigen Kugeln zu schweren Bleivergiftungen.
42 % der Blutproben, die bei einer wissenschaftlichen Untersuchung die von 890 Wasservögeln entnommen wurden, enthielten Blei ( Halloran u. Myers ).
Schwanenschutz Komitee e.V. www.schwanenschutz-komitee.de