Einige Höckerschwäne in der Schweiz, weiden in den Wintermonaten aus Hungersnot auf Wiesen, die direkt am Gewässerufer angrenzen. Was laut europäischer Vogelschutzrichtlinie den Wasservögeln zusteht. Bei Ufernahen Zonen handelt es sich um den Lebensbereich der Wasservögel.
Die Schweizer Landwirte verlangten vom zuständigen Kanton, Schadenersatz in Höhe von mehreren tausend Franken. Die Landwirte behaupten, der Schwanenkot mache die Kühe krank und es käme in der
Silage zu Fehlgärungen.
Obwohl es keinerlei wissenschaftliche Untersuchungen gibt, die diese Behauptungen bestätigen, will nun die Schweizer Regierung den Schwan zumAbschuss freigeben. Der Schwan galt bis jetzt in der
Schweiz zu den ganzjährig geschützten Wildtieren, und wurde als halbzahmer Parkvogel vor dem Gesetz klassifiziert.
Wir vom Schwanenschutz Komitee e.V. wurden von Bürgern sowie vom Schweizer Wildtierschutz, um Hilfe gebeten.
Wir stellten unsere Gutachten bzgl. der wissenschaftlichen Beweise, dass die vorgetragenen Behauptungen in keiner Weise zutreffen, zur Verfügung. Außerdem verfassten wir eine Dokumentation an
wissenschaftlichen Beweisen, in Form eines Schreibens, dass alle Anschuldigungen widerlegt, an die National- u. Ständeräte der Schweiz.
Dieses Schreiben befindet sich im PDF-Format zum Download weiter unten auf dieser Seite, als offener Brief, und darf heruntergeladen werden, um für etwaige Anschuldigungen an Höckerschwäne,
verwendet zu werden.
Einst mystisch umwoben in alten überlieferten Mythen und Sagen, als geflügelter Götterbote verehrt, wird der Schwan heute mit Aushungern und Vergrämungsabschüssen wie Ungeziefer bekämpft.
Mittlerweile wird derart eine Tierart nach der anderen degradiert und entweiht, um am Ende als Schädling diffamiert und eliminiert zu werden.
Schwanenschutz Komitee e.V.